Wiederkehrende Überprüfung der Gasanlage

Gemäß der ÖVGW-Richtlinie GK71 sind alle Gasanlagen alle 15 Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Die Gasanlage besteht aus mehreren Bereichen, die im Rahmen der Überprüfung überprüft werden:

  • Verteilungsleitung
  • Verbrauchsleitung
  • Geräteanschlussleitung
  • Gaszähleranlage
  • Absperreinrichtung
  • Gasdruckregler und Sicherheitseinrichtungen
  • Abgasführung
  • Gasgeräte, Gasmotoren und Verbrennungsluftversorgung

Dichtheitsprüfung

Als erster Schritt wird die Gasanlage einer Dichtheitsprüfung unterzogen. Wenn die Gasanlage dicht ist, wird ein positiver Befund ausgestellt. Sollte die Gasanlage undicht sein, wird eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt.

Gebrauchsfähig­keitsprüfung

Bei dieser Prüfung wird die Leckrate in l/h ermittelt. Bei einer Leckrate von mehr als 5 l/h muss die betroffene Gasleitung gesperrt und erneuert werden. Liegt die Leckrate zwischen 1 l/h und einschließlich 5 l/h, muss der betroffene Leitungsteil innerhalb von 1 Monat saniert werden. Bei einer Leckrate zwischen 0,2 l/h und einschließlich 1 l/h ist eine Sanierung des betroffenen Leitungsteils innerhalb von 6 Monaten erforderlich. Ist die Leckrate geringer als 0,2 l/h, gilt die Leitung als gebrauchsfähig.

Abdichten der Gasleitung ohne stemmen

Im Falle einer Sanierung innerhalb von 1 bis 6 Monaten kann eine Innensanierung der Leitung durchgeführt werden, um die Gasleitung abzudichten, ohne dabei Stemmarbeiten vornehmen zu müssen. Dies bietet eine effektive und schonende Methode, um die Gebrauchsfähigkeit der Gasleitung wiederherzustellen.

Unsere erfahrenen Fachkräfte stehen Ihnen zur Verfügung, um die regelmäßige Überprüfung Ihrer Gasanlage durchzuführen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zur Abdichtung der Leitung umzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten und einen Termin zu vereinbaren.